IPPC für Ihr Verpackung

Lapack liefert konform ISPM15

Die Globalisierung, die einen zunehmenden internationalen Güterverkehr zur Folge hat, hat dazu geführt, dass tierisches und pflanzliches Material weltweit verbreitet wird. Holz kann Parasiten enthalten, die zu Krankheiten in Bäumen und Pflanzen führen können.

In vielen Ländern gelten deswegen spezielle Quarantänebestimmungen in Bezug auf Verpackungen in oder auf Holz, um die Verbreitung nichteinheimischer Parasiten zu verhindern und somit die heimischen Wälder vor Schädlingen aus dem Ausland zu schützen.

Um dafür zu sorgen, dass keine unterschiedlichen Einfuhranforderungen entstehen, wurde im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) der „Internationale Standard für Phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15“ (ISPM 15) herausgegeben, in dem Richtlinien erstellt wurden, die dem internationalen Versand von Verpackungen aus massivem Holz dienen.

Beim Export Ihrer Produkte müssen Sie also eine ISPM15-behandelte Palette oder Sonderverpackung verwenden.

Dank einer großen Kapazität an Trockenkammern bei LAPACK können alle Paletten, Kisten oder sonstigen Spezialverpackungen gemäß den ISPM 15-Anforderung nach dem IPPC geliefert werden.

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